Organe

Lang & Schwarz ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts. Organe der Gesellschaft sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Hauptversammlung. Die Organe sind voneinander unabhängig.

Der Vorstand ist für die Leitung der Geschäfte der Gesellschaft verantwortlich. Er ist dabei an das geltende Recht, die Satzung und die Geschäftsordnung für den Vorstand gebunden. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und beruft diese ab. Ihm obliegt darüber hinaus insbesondere die Überwachung der Geschäftsführung sowie die Festlegung eines Einwilligungsvorbehalts für bestimmte Geschäfte des Vorstands.

In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus.